Ursprünglich sollte gemäß Planung der EU ab dem 01.01.2023 eine neue Pflicht zur Erstellung von jährlichen Nachhaltigkeitsberichten für alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten eingeführt werden. Da dieses Ziel sich als zu ehrgeizig herausgestellt hat, wurde vom Europäischen Rat nun eine Verschiebung der Fristen für die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der neuen CSR Directive vorgeschlagen. Dies reduziert zwar den rechtsverbindlichen Termindruck für Unternehmen, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben…