Die Bundesregierung plant eine Reform des Arbeitszeitgesetzes: Künftig soll statt einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Ziel ist es, die Arbeitszeit über die Woche hinweg flexibler zu gestalten – ohne die Gesamtarbeitszeit auszuweiten oder bestehende Tarifverträge zu verändern. Beschäftigte könnten so an einem Tag länger arbeiten und an einem anderen kürzer – etwa um familiären Verpflichtungen besser nachkommen zu können…