Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände

Sachsen-Anhalt e. V.

AWSA-Erklärung zu Demokratie, Weltoffenheit, globalem Handel & geeintem Europa

imreg-Analyse Energiemarktsituation – die mitteldeutschen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände

Thesen- und Positionspapier der mitteldeutschen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände an die künftige Bundesregierung

Wirtschaft ist Grundlage für den Wohlstand unserer Gesellschaft. Die neue Bundesregierung muss dies anerkennen und in den anstehenden Entscheidungen berücksichtigen.


Wirtschaft betrifft uns alle – die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Familien, die Unternehmer, die Kommunen und den Staat als Ganzes. Arbeit ist integraler Bestandteil eines sinnerfüllten Lebens. Wer „die Wirtschaft“, „die Industrie“ oder „den Markt“ als Gegner von Menschen dargestellt, diskreditiert das Leben vieler Millionen Erwerbstätiger in unserem Land und spaltet die Gesellschaft.


Die Entwicklung Mitteldeutschlands zeigt, wie eng verbunden Wirtschaft und Gesellschaft sind. Nach dem Scheitern des real existierenden Sozialismus und den folgenden Strukturumbrüchen sind Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wieder leistungsfähige Industrieregionen geworden. Wenn gleich noch immer strukturelle Unterschiede bestehen, war das die Grundlage für Wirtschaftswachstum, sinkende Arbeitslosigkeit und steigende Einkommen in den vergangenen Jahren.


Der Staat hat noch nie durch Verbote, zusätzliche Abgaben oder größere Behörden Innovationen,
Arbeitsplätze und Wohlstand geschaffen. Es sind die Unternehmen und ihre Mitarbeiter, die bestän-
dig dafür sorgen. Diese benötigen Rahmenbedingungen, die Freiheiten für neue Ideen erlauben und
Wachstum ermöglichen. Dies gilt vor allem für die mitteldeutsche Wirtschaft, die sich noch immer im
Aufholprozess befindet und der Fesseln umso mehr schaden.

Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

2005 beschloss der Gesetzgeber in Anbetracht knapper Rentenkassen die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge). Mit der Neuregelung zum 1. Januar 2006 wurde die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vom 15. des Folgemonats in den laufenden Monat verlagert. Dadurch wird einer hoher Verwaltungsaufwand verursacht. Dieser belastet kleine und mittlere Unternehmen finanziell und personell stark. Zudem entzieht er mittelständischen Unternehmen Liquidität.

Die Unternehmen schätzen den voraussichtlichen Beitrag zur Sozialversicherung für den laufenden Kalendermonat. Sie führen den Beitrag bereits vor der Auszahlung Zahlung der Löhne und Gehälter ab. Im Folgemonat erfolgen dann nachträgliche Korrekturen der Entgeltabrechnung. Die Unternehmen erstellen somit jährlich nicht 12, sondern 24 Monatsabrechnungen. Mit der Einführung der Vorfälligkeit der SV-Beiträge sollten die finanziell schwachen Kassen der Sozialversicherung stabilisiert werden. Trotz der Stabilisierung in den vergangenen Jahren wurde die Maßnahme nicht zurückgenommen.

Aufgrund der Corona-Krise sind viele Unternehmen an ihre Liquiditätsgrenzen gelangt. Die Abschaffung der Vorfälligkeit der SV-Beiträge ist schnell zu erledigen. Damit kann zügig wieder Liquidität zur Verfügung stehen. Außerdem spart jedes Unternehmen Zeit durch wegfallenden Verwaltungsaufwand.


Dachverband und Stimme der

Wirtschaft Sachsen-Anhalts