„Positiv hervorzuheben ist, dass sich die Kommission in ihrer Entscheidung mit der nachlaufenden Tarifentwicklung an dem maßgeblichen Kriterium des Mindestlohngesetzes orientiert hat. Dies unterstreicht die Verlässlichkeit des Verfahrens und die Bedeutung der tariflichen Ordnung in der Lohnfindung. Ebenso ist anzuerkennen, dass die Kommission trotz eines erheblichen öffentlichen und politischen Drucks aus einzelnen Lagern ihrer gesetzlichen Rolle treu geblieben ist. Versuche, den Mindestlohn als Instrument parteipolitischer Symbolpolitik zu missbrauchen, wurden nicht belohnt“, sagt Marco Langhof Arbeitgeberpräsident Sachsen-Anhalts…